
Stefan Gehring
Geb. 1966 in Freudenstadt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg von 1986 bis 1992
1. juristisches Staatsexamen 1992
Rechtsreferendar in Augsburg
2. juristisches Staatsexamen 1994
Studium der Betriebswirtschaftslehre (WiSo) an der Universität Augsburg von 1994 bis 1999 neben der Tätigkeit als Anwalt
- Selbstständig tätiger Rechtsanwalt und (Gründungs-)Partner der mittelständischen Sozietät Herzog, Dr. Eickelpasch, Gehring & Kollegen (von Juni 1995 bis 31.12.2024)
- Seit 01.01.2025 (Gründungs-)Partner der CGS PartG mbB
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zulassungen und Mitgliedschaften:
- Rechtsanwalt seit 31.05.1995
- Fachanwalt für Erbrecht seit 26.06.2008
- Lehrgang in der Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge im Jahre 2007 mit anschließender Zertifizierung gem. den Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge (AGT) e.V. Bonn seit 05.08.2008
- Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein e. V. seit Juni 1995
Rechtsanwalt Gehring war seit 1998 bis 2013 in div. Aufsichtsräten in deutschen Aktiengesellschaften und in einer Schweizer Aktiengesellschaft tätig. Als Sohn einer mittelständischen europaweit fungierenden Unternehmensgruppe wuchs er bereits vor Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit in die Aufgabe eines Rechtsberaters und Entscheiders eines solchen Unternehmens hinein und entwickelte neben dem Erbrecht eine Affinität zu den rechtlichen Fragen und Problemen von mittelständischen Unternehmen.
Kontakt
Sekretariat Burgau
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