Immobilen(wirtschafts)recht

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Thomas Christ
Im Bereich des Immobilien(wirtschafts)rechts beraten und vertreten wir Sie insbesondere zu den Themen Kauf und Verkauf von Immobilien und deren Bewirtschaftung einschl. der Nebengebiete wie das dazugehörende Facility Management.
Hierbei prüfen und gestalten wir entsprechende Verträge (eine notarielle Beurkundung können wir hierbei nicht anbieten) und führen auch die rechtliche Due-Diligence-Prüfung, auch umfangreicherer Transaktionen, durch. Soweit notwendig, könnnen wir in steuerlicher hinsicht auf Kooperationspartner zurückgreifen.
Daneben prüfen und gestalten wir - auch im Rahmen von Projetentwicklungen - Miet- und Pachtverträge wie auch Gemeinschaftsordnungen von wohnungseigentumsrechtlich aufgeteilten oder aufzuteilenden Objekten.
Auch wenn bei Immobilenkauf-,verkaufs- und -übertragungsverträgen regelmäßig die notarielle Beurkundung und notarielle Beratung erfolgt, ist eine rechtliche Überprüfung und Optimierung hilfreich und wahrt Ihre Interessen. Denn trotz der bestehenden rechtlichen Regelungen gibt es zahlreiche Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Hier können schnell gravierende Fehler auftreten, die zu finanziellen Nachteilen führen können.
