Maklerrecht
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Rechtsanwalt Thomas Christ
Das Maklerrecht spielt v.a.im Immobiliensektor eine große Rolle - insbesondere wenn es bei Kaufverträgen oder auch Vermietungen um die Vergütung von Maklern geht. Dennoch ist dieses gesetzlich "nur" in den §§ 652 - 656 BGB geregelt. Von daher wird das Maklerrecht im Wesentlichen von der Rechtsprechung geprägt - die man kennen sollte und kenn muss.
Häufig entstehen nämlich gerade nach Abschluss einer Transaktion Streitigkeiten über die Provision des Maklers. Denn nicht selten stellen sich dann Fragen im Zusammenhang mit einem wirksamen Abschluss einer Provisionsvereinbarung, Fragen des Widerrufsrechtes oder auch zu den gesetzlichen Besonderheiten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Wir sind im Maklerrecht überwiegend und durchsetzungsstark auf Seiten der Makler tätig, vertreten und beraten jeodch auch ausgesuchte Maklerkunden im Rahmen von Streitigkeiten "um die Provison".
