Allgemeines Zivilrecht

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Das Allgemeine Zivilrecht ist ein zentraler - und breit gefasster - Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Dies umfasst insbesondere das Vertrags-, Delikts-, Schuld- und Sachenrecht.
Einen Schwerpunkt bilden hierbei sämtliche Fragestellungen des Kaufrechts, des Bereichungsrechts sowie Forderungen jeglicher Art.

Rechtsanwalt Ralf Stambusch

Rechtsanwältin
Katharina Bäuml, LL.M.